Einfache Sprache

1. Künstlerdorf Schöppingen

 

Kurzbeschreibung
 
Ort für Kunst und Kultur:
Das Künstlerdorf Schöppingen besteht seit 1989. Es ist ein Ort für Kunst und Kultur. Hier arbeiten Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Visuelle Kunst und Komposition.
 
Kunstformen im Überblick:
Literatur meint das Schreiben von Texten, Gedichten oder Geschichten.
Visuelle Kunst ist Malerei, Fotografie und andere bildhafte Formen.
Komposition beschreibt das Erfinden und Gestalten von Musik.
 
Ort und Gebäude:
Das Künstlerdorf liegt im Münsterland, nahe der niederländischen Grenze. Es befindet sich in zwei umgebauten Bauernhöfen mit mehreren Gebäuden.
 
Stipendien und Aufenthalte:
Jedes Jahr vergibt das Künstlerdorf rund 40 Stipendien. Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Menschen aus Fachgruppen entscheiden, wer ein Stipendium bekommt. Ein Stipendium umfasst einen Aufenthalt von 2 bis 6 Monaten.
 
Internationale Gemeinschaft:
Bis zu 15 Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten gleichzeitig dort. Das Programm steht Bewerberinnen und Bewerbern aus aller Welt offen. Es gibt keine Altersgrenze.
 
 
Leitbild
 
Ort des Miteinanders:
Das Künstlerdorf Schöppingen versteht sich als sozialer Raum. Damit ist ein Ort gemeint, an dem man gemeinsam Zeit verbringt, miteinander spricht, arbeitet und lernt. Hier treffen sich Menschen aus verschiedenen Arten der Kunst. Sie tauschen sich aus, entwickeln Ideen und lernen voneinander. Dadurch entstehen neue Ideen und Erholungsmöglichkeiten. Diese wirken sich auf jede einzelne Person, auf das Künstlerdorf selbst und auf die Gesellschaft aus.
 
Räume und Angebote:
Unsere Räume verändern sich ständig. Sie sind mit Ideen und Arbeitsweisen, Werkzeugen und Materialien gefüllt. Diese stehen in engem Zusammenhang mit den Projekten der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Viele Angebote sind offen für alle. Dazu gehören das Lernen miteinander und Treffen der Künstlerinnen und Künstler, Konzerte und Ausstellungen.
 
Bereiche im Künstlerdorf:
Zum Künstlerdorf gehören folgende Bereiche:
–       der Garten
–       die Gemeinschaftsküche
–       die Werkstatt
–       die Bibliothek
–       die Galerie
–       die Ausstellungshalle
–       die Wohnungen der Künstlerinnen und Künstler
 
Diese Orte bieten viel Platz für gemeinsames Arbeiten, Lernen und Begegnen. Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen kommen hier zusammen. So entstehen Lernorte, Wissensräume und neue Begegnungen.
 
Gemeinschaft und Zusammenarbeit:
Dem Künstlerdorf Schöppingen ist die gegenseitige Unterstützung sehr wichtig. Wissen wird miteinander geteilt. Konkurrenz, also ein gegenseitiger Vergleich, spielt keine Rolle.
 
Vielfalt und Unterstützung:
Wir wissen, dass Künstlerinnen und Künstler unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Das Künstlerdorf achtet auf die Bedürfnisse von jeder und jedem Einzelnen. Dazu gehören zum Beispiel familiäre Pflichten und Aufgaben oder gesundheitliche Einschränkungen. Wir setzen uns für Vielfalt und gegen jede Form von Ausgrenzung ein.
 
Umgang mit Benachteiligung:
Dabei beachten wir verschiedene Formen von Benachteiligung:
–       Körperlich- und Geistige Beeinträchtigung
–       Soziale Herkunft = Lebensumstände, in denen jemand aufwächst
–       Rassismus = Benachteiligung wegen der Hautfarbe und Herkunft
–       Antisemitismus = Ablehnung von Jüdinnen und Juden
–       Sexismus = Nicht gleiche Behandlung wegen des Geschlechtes

Wir erkennen auch, dass sich diese Erfahrungen überschneiden können.

Kurzdarstellung
Leitbild

2. Teilnehmen

 

 
Programm
 
Das Künstlerdorf bietet ein öffentliches Programm.
Dazu gehören zum Beispiel das sogenannte „Offene Atelier“ und das Abendessen.
Beide Veranstaltungen finden regelmäßig statt.
So erhalten Sie Einblicke in künstlerische Prozesse.
Sie können außerdem direkt mit den Künstlerinnen und Künstlern sprechen.
 
Offenes Atelier mit Rundgang:
Das Offene Atelier ist immer am 3. Sonntag im Monat.
Es findet von 12:00 bis 16:00 Uhr statt.
Sie können jederzeit kommen und gehen.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
 
Abendessen:
Das Abendessen ist immer am 1. Dienstag im Monat.
Die Uhrzeit ist 19:00 bis 23:00 Uhr.
Bitte melden Sie sich vorher an.
Die Anmeldung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Telefonnummer: +49 2555 93810
E-Mail-Adresse: info@stiftung-kuenstlerdorf.de
 
Weitere Projekte:
Das Künstlerdorf organisiert zusätzlich einzelne Projekte.
Aktuelle Informationen stehen auf der Website.
Sie können auch den Newsletter abonnieren.
Damit bekommt man regelmäßig E-Mails zu aktuellen Ereignissen des Künstlerdorfs.
Infrastruktur und Barrierefreiheit
 
Gebäude und Räume:
Das Künstlerdorf Schöppingen besteht aus zwei ehemaligen Bauernhöfen und mehreren Nebengebäuden. Insgesamt gibt es 15 kleine Wohnungen und größere Wohnungen, in denen man arbeiten kann. Dazu gehören eine barrierefreie Wohnung mit Assistenzwohnung sowie drei Wohnungen für Gruppen oder Familien.
 
Ausstattung und Gemeinschaftsbereiche
Zum Künstlerdorf gehören zudem:

– Büros
– Veranstaltungsräume
– eine Ausstellungshalle
– ein Studio
– ein kleines Kino
– eine Bibliothek
– eine Werkstatt
– ein großer Garten

Alle Gemeinschaftsbereiche und Veranstaltungsräume sind ohne Stufen zugänglich.
 
Barrierefreie Ausstattung:
Der Haupteingang hat eine automatische Türöffnung.
Eingang und WCs sind barrierefrei nach der Norm DIN 18040-1 gestaltet.
 
Kontakt und Zugangsfragen:
Wenn Sie Fragen zum Zugang oder zu besonderen Bedürfnissen haben, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.
Telefonnummer: +49 2555 93810
E-Mail-Adresse: info@stiftung-kuenstlerdorf.de
 
Anreise und Parken
 
Anreise mit dem Auto:
Sie erreichen das Künstlerdorf Schöppingen mit dem Auto über die Autobahn. Entweder über die A31 (Abfahrt Heek) oder die A1 (Abfahrt Münster).
Es gibt einen öffentlichen und kostenfreien Parkplatz. Er befindet sich an der Straße Feuerstiege 3, in 48624 Schöppingen.
Der Parkplatz hat zwei barrierefreie Stellplätze. Er ist stufenlos mit den Gebäuden des Künstlerdorfs verbunden.
 
Anreise mit der Bahn und dem Bus:
Mit der Bahn erreichen Sie das Künstlerdorf über die Bahnhöfe Münster (Westf.) und Ahaus.
Von dort aus fahren Busse nach Schöppingen. Entweder der Schnellbus S70 oder S71 bis zur Haltestelle „Altes Rathaus“. Von der Haltestelle führt ein stufenloser Fußweg von etwa drei Minuten (300 Meter) bis zum Haupthaus des Künstlerdorfes „Feuerstiege 6“.

 

Programm
Infrastruktur und Barrierefreiheit
Anreise und Parken

3. Bewerbung

 

 
Bewerbungszeitraum
 
Bewerbungen für das nächste Jahr sind von Ende Juni bis Ende August möglich.
In diesem Zeitraum ist das Bewerben über die Website möglich.
 
Wer kann sich bewerben:

Bewerben können sich Menschen, die Kunst als Beruf ausüben.
 
Folgende Bereiche gibt es:

Literatur = Schreiben von Texten, Gedichten oder Geschichten.
Visuelle Kunst = Malerei, Fotografie und andere bildhafte Formen.
Komposition = Erfinden und Gestalten von Musik.

Seit 2023 können sich auch Künstlergruppen bewerben. Diese Gruppen nennen wir Kollektiv. Unser öffentliches Angebot ist für Menschen aller Nationalitäten und jeden Alters.
 
Eine Unterkunft kann für Folgende Personen nach Absprache und Verfügbarkeit bereitgestellt werden:
– Partnerinnen oder Partner
– Familienangehörige
– Assistenzpersonen
 
Wenn Sie eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. So können wir gemeinsam mögliche Barrieren besprechen.
 
Stipendium und Leistungen:

Das Stipendium beträgt 1.500,00 Euro pro Monat.
Davon werden etwa 100,00 bis 200,00 Euro für Miete und Betriebskosten abgezogen.

Kollektive erhalten 1.000,00 Euro pro Person.
Insgesamt können sie höchstens 3.000 Euro bekommen.
Auch hier werden Miete und Betriebskosten abgezogen.
 
Reisekosten, Versicherungskosten und Materialkosten werden nur in Ausnahmefällen bezahlt. Wenn Sie besondere Unterstützung brauchen, melden Sie sich bitte bei uns.
 
Der Aufenthalt dauert 2 bis 6 Monate.
Die genaue Dauer wird gemeinsam festgelegt.
Während dieser Zeit wohnen und arbeiten Sie im Künstlerdorf.
 
Arbeiten und Mitwirken vor Ort:

Während des Aufenthalts können Sie alle Räume und Arbeitsbereiche im Künstlerdorf nutzen. Das Stipendium ist kein Produktions-stipendium.
Sie müssen keine Ergebnisse präsentieren.

Nach Absprache können Sie Ausstellungen, Lesungen oder Lernangebote anbieten.
Das Künstlerdorf freut sich über Ihre Mitarbeit bei Veranstaltungen.

Erwünscht sind Offenheit, Austausch und gemeinsames Arbeiten.

 

Auswahlverfahren:
 
Über die Vergabe entscheiden Menschen aus Fachgruppen. Diese Fachgruppen nennen wir Fachjury. Sie besteht aus Menschen, die in den jeweiligen Kunstbereichen besonders erfahren sind. Die Fachjury wird regelmäßig neu besetzt.
 
Bewertet werden:

– wie gut Ihre bisherigen Arbeiten sind
– wie nachvollziehbar und umsetzbar Ihre Projektidee für den Aufenthalt im bei uns im Künstlerdorf Schöppingen ist
– ob und wie Sie sich mit anderen austauschen möchten
– ob Sie am Programm des Künstlerdorfes mitarbeiten möchten
 
Bewerbung einreichen:

Sie können sich über das Formular auf der Internetseite des Künstlerdorfs Schöppingen bewerben. ( hier klicken)
Das Programm ist offen für alle Altersgruppen und international.

Wenn Sie eine Beeinträchtigung haben und sich nicht selbst über das Formular bewerben können, melden Sie sich bitte. Wir helfen Ihnen bei dem Einreichen Ihrer Unterlagen.

Die Auswahl welche Bewerber und Bewerberinnen zu uns kommen können, trifft die Fachjury.

 

Bewerbungsverfahren für ein Residenzstipendium
Wer
Was
Wie
Wann

Die Audio-Aufnahmen wurden erstellt von der Westdeutschen Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (WBH). Die Video-Aufnahmen in Deutscher Gebärdensprache und International Sign wurden erstellt von FISCHSIGNS – Agentur für Gebärdensprachvideos.

Für die finanzielle Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei der Aktion Mensch sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Einfache Sprache